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Schülerbeförderung

Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV im Landkreis Stendal

Kinder vor dem Schulbus

Bus & Bahn für den täglichen Schulweg Viele Kinder sind für den Weg zur Schule auf Bus und Bahn angewiesen. Dafür benötigen sie einen gültigen Fahrausweis. Der Landkreis Stendal übernimmt die Kosten der Schülerbeförderung auf Antrag und gemäß der Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Stendal.

Wer hat Anspruch? Ein Anspruch besteht in der Regel für Schüler*innen mit Wohnsitz im Landkreis Stendal, wenn der Schulweg zur zuständigen Schule folgende Mindestentfernungen erreicht: - Klasse 1–4: ab 2 km - Klasse 5–10: ab 5 km

Erfüllt die Schüler*in die Voraussetzungen, erhält es ein vom Landkreis finanziertes Deutschlandticket. ➡️ Antrag am Ende der Seite ausfüllen, Antrag prüfen lassen und Ticket sichern.

Kein Anspruch? - Kein Problem!

Bestelle dein Deutschland-Ticket oder eine ermäßigte Monatskarte im Abo einfach online oder wende Dich per E-Mai oder Telefon an uns.

Bei Anfragen zum Sachstand Ihrer Bestellung möchten wir Sie bitten, eine E-Mail an abo-skt@stendalbus.de zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einer neuen Bestellung bis zu 14 Tage dauern kann. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von weiteren Rückfragen ab.
Anfragen bitte per Mail an abo-skt@stendalbus.de!

In zwei Minuten zu deinem Deutschland-Ticket Antrag oder Verlängerung

  • Anträge bis 30.06.2026 einreichen und Ticket zum ersten Schultag erhalten oder für das nächste Schuljahr verlängern.
  • Der Versand erfolgt an die im Antrag genannte Privatadresse.
  • Die Ausgabe des Deutschlandtickets erfolgt als Chipkarte.
  • Bitte beachten Sie: Das Deutschlandticket ist nur in Kombination mit einem Lichtbildausweis gültig. Schüler*innen müssen im Rahmen der Beförderung somit immer einen Lichtbildausweis oder z.B. einen Schülerausweis mit Foto mit sich führen.

Schüler, die bereits im Besitz eines Deutschlandtickets sind > In den Sommerferien ist das vom Landkreis ausgegebene Deutschlandticket nicht nutzbar! > Für das Schuljahr 2026/2027 ist durch die Eltern eine erneute Antragsstellung bis zum 30.06.2026 erforderlich. > Chipkarte aufbewahren! Das Ticket auf der Chipkarte bleibt bei rechtzeitiger Antragstellung mit Bewilligung durch den Landkreis Stendal auch für das nächste Schuljahr gültig.

Sollte das Formular nicht korrekt dargestellt werden klicken Sie bitte hier

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