Tickets & Tarife

Schülerbeförderung

Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV im Landkreis Stendal

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Ihre Kinder sind auf dem Weg zur Schule auf öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere auf den Bus angewiesen. Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt im Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Ab 01.04.2024: Beförderung im ÖPNV mit Deutschlandticket

Der Kreistag des Landkreises Stendal hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 entschieden, dass ab dem 1. April 2024 sämtlichen anspruchsberechtigten Schüler*innen im Sinne der “Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Stendal” ein Deutschlandticket auf Antrag ausgestellt wird.

Alle anspruchsberechtigten Schüler*innen, die eine kostenlose Schülerbeförderung in Anspruch nehmen möchten, sind daher verpflichtet vor Beginn des neuen Schuljahres einen Antrag auf Ausstellung eines Schülertickets (aktuell Deutschlandticket) zu stellen.

Anspruchsvoraussetzung

Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben Schüler*innen, für den Schulweg zur Schule ihres Schuleinzugsbereiches

  1. bei Schüler*innen des Primarbereiches (Klasse 1-4)
  2. bei Schüler*innen des Sekundarbereiches (Klasse 5-10).
Bei Anfragen zum Sachstand Ihrer Bestellung möchten wir Sie bitten, eine E-Mail an abo-skt@stendalbus.de zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einer neuen Bestellung bis zu 14 Tage dauern kann. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von weiteren Rückfragen ab.
Anfragen bitte per Mail an abo-skt@stendalbus.de!

Hier in 2 Minuten zu deinem Deutschlandticket!

  • Schüler der zukünftigen 1. Klasse.
    -Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Anträge bis zum 30.06.2025 garantieren eine Beförderung am ersten Schultag.
  • Der Versand erfolgt an die im Antrag genannte Privatadresse.
  • Die Ausgabe des Deutschlandtickets erfolgt als Chipkarte.
  • Kein Passfoto: Das Deutschlandticket wird ohne Foto ausgestellt, daher benötigen wir im Antragsprozess nur ihre persönlichen Angaben.
  • Bitte beachten Sie: Das Deutschlandticket ist nur in Kombination mit einem Lichtbildausweis gültig. Schüler*innen müssen im Rahmen der Beförderung somit immer einen Lichtbildausweis oder z.B. einen Schülerausweis mit Foto mit sich führen.

- Schüler, die bereits im Besitz eines Deutschlandtickets sind - In den Sommerferien ist das vom Landkreis ausgegebene Deutschlandticket nicht nutzbar - Für das Schuljahr 2025/2026 ist durch die Eltern eine erneute Antragsstellung erforderlich - Die Beantragung kann digital auf der Internetseite der stendalbus GmbH vorgenommen werden

Sollte das Formular nicht korrekt dargestellt werden klicken Sie bitte hier

Bitte bewahren Sie unbedingt das Deutschlandticket (Chipkarte) Ihrer Kinder auf, da die Chipkarte für das neue Schuljahr nur aktualisiert wird. Die Chipkarte selbst muss weiterhin verwendet werden.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick: