Schülerzeitkarten

Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV im Landkreis Stendal

Sehr geehrte Eltern,

Ihre Kinder sind auf dem Weg zur Schule auf öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere auf den Bus angewiesen. Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt gemeinsam mit den anderen Nutzern des ÖPNV im Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Anspruchsvoraussetzung

Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben Schüler*innen, wenn der Schulweg zur Schule ihres Schuleinzugsbereiches

  1. bei Schüler*innen des Primarbereiches (Klasse 1-4) mehr als 2 km
  2. bei Schüler*innen des Sekundarbereiches (Klasse 5-10) mehr als 5 km beträgt.

Beförderung im ÖPNV mit Sammelschülerzeitkarte (Fahrausweis)

Für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen, die eine kostenlose Schülerbeförderung nutzen wollen, erfolgt die Antragstellung über die Schule. Der Vordruck „Antrag auf eine Sammelschülerzeitkarte“ ist in allen öffentlichen Schulen erhältlich und kann unten auf dieser Seite heruntergeladen werden. Dieser ist mit einem aktuellen Passbild zu versehen. Klebebilder, ausgeschnittene Bilder etc. werden nicht anerkannt.

Gültigkeit der Passbilder:

  • von der 1. bis zur 4. Klasse
  • in der 6., 7., 9.und 10. Klasse

Aktuelle Passbilder sind somit zur 1., zur 5. und 8. erforderlich sowie bei der ersten Beantragung.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets einen gültigen Fahrausweis für die Fahrt mit sich führt, denn nur dann ist eine Beförderung gewährleistet.

Jede/r Schüler*in muss im Besitz eines stets gültigen Fahrausweises sein und hat diesen beim Einsteigen in den Bus dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen! Beschädigte Fahrausweise sind ungültig und zu ersetzen, da sie jederzeit durch das Busunternehmen eingezogen werden können.

Kann sich ein Schüler*in nicht, wie oben genannt beim Fahrpersonal ausweisen, ist dieses berechtigt, für die Beförderung des Schülers ein Entgelt zu verlangen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Verlorengegangene oder beschädigte Sammelschülerzeitkarten werden gegen eine Gebühr von 15,00 EUR vom Busunternehmen ersetzt. Den Verlust meldet der/die Schüler*in beim Fahrpersonal und erhält gegen ein Entgelt von 15,00 Euro eine Zweitschrift. Selbstverständlich ist es auch möglich in unserer Geschäftsstelle

stendalbus
Bahnhofstr. 34
39576 Stendal

die Zweitschrift zu erwerben.

Bei Wiederauffinden der alten Sammelschülerzeitkarte ist diese unverzüglich in der Schule abzugeben. Wird die Schule verlassen, ist die Sammelschülerzeitkarte am letzten Schulbesuchstag in der Schule abzugeben. Bei Umzug erfolgt erst eine Neuausstellung, wenn die „alte“ Sammelschülerzeitkarte beim Landkreis vorliegt.

Schüler*innen, die nicht anspruchsberechtigt für die unentgeltliche Beförderung sind, können unter Vorlage einer gültigen Kundenkarte mit Passfoto beim Busunternehmen Wochen- und Monatskarten oder ein Jahresabonnement zum ermäßigten Fahrpreis erwerben. Genauere Informationen zum Abonnement erfahren Sie bei der Geschäftsstelle von stendalbus. Hier besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrkosten beim Landkreis zu stellen.

Erfreulicherweise gab es bisher bei uns im Landkreis keine nennenswerten Unfälle. Dass das so bleibt, dafür sorgen der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung, stendalbus mit ihren Subunternehmen und die vom Schulamt eingesetzten Schulbusbegleiter*innen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches.

Ihnen als Eltern ist eine besondere Verantwortung zugewiesen, da das Verhalten Ihres Kindes auf dem Schulweg durch die Beförderung im ÖPNV nicht aufgehoben ist.

Ihre Kinder tragen mit ihrem Verhalten erheblich dazu bei, wenn sie diese Busregeln beachten:

  • An der Haltestelle bitte nicht toben und spielen! Wie schnell gerät man im „Eifer des Gefechts“ auf die Fahrbahn.
  • Beim Einsteigen nicht drängeln und gegen die Bustüren drücken! Die Türen können automatisch blockieren.
  • Nach dem Einstieg immer nach hinten nachrücken und nicht vorne stehen bleiben, weil die Schüler*innen bei einem Freund oder einer Freundin stehenbleiben wollen.
  • Die Sitzplätze stehen zuerst den jüngeren Mitschülern zur Verfügung! Die Kleinen können sich noch nicht ausreichend festhalten und sind deshalb besonders gefährdet.
  • Im Bus die Schultaschen nicht auf die Sitzplätze stellen, denn andere Fahrgäste beanspruchen auch einen Sitzplatz.
  • Gut festhalten, wenn man keinen Sitzplatz hat! Im ÖPNV ist es zulässig, dass Sitz- und Stehplätze angeboten werden.
  • Keine mutwillige oder fahrlässige Zerstörung oder Verschmutzung! Schäden und Verschmutzungen kosten zusätzlich Geld.
  • Der Busfahrer bzw. die Busfahrerin trägt die Verantwortung für die Beförderung. Sein/ihr Wort gilt.
  • Die eingesetzten Schulbusbegleiter *innen sollen Hilfe und Unterstützung während der Busbeförderung sein. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Bitte halten Sie Ihre Kinder entsprechend dazu an.

Ansprechpartner/innen beim

Landkreis Stendal
Schulverwaltungs- und Kulturamt
Hospitalstr. 1-2
39576 Stendal ** Schülerbeförderung:**

Frau Bollfraß Telefon 03931 608012

Ausstellung der Sammelschülerzeitkarten und Erstattung der Fahrkosten

‒ bis einschließlich 10. Schuljahrgang:
Frau Schulze
Telefon 03931 608023

‒ ab Klasse 11 und für die Berufsschulen:
Frau Thyrolf
Telefon 03931 608019